Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Bestätigung
Seit dem 1.1.2020 liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung nur vor, sofern der Abnehmer gegenüber dem liefernden Unternehmer eine ihm von einem anderen EU-Staat als dem Abgangsstaat erteilte gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verwendet (vgl. 'usti' 22/20). Als liefernder Unternehmer müssen Sie nachweisen können, dass ...
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