Homeoffice: Vermietung an Arbeitgeber
Ein Arbeitnehmer vermietet eine eigene Wohnung umsatzsteuerpflichtig an seinen Arbeitgeber und erbringt seine Arbeitstätigkeit in diesem Homeoffice. 2020 renoviert der Arbeitnehmer das Badezimmer des Homeoffice für rund 26.000 € plus 4.160 € Umsatzsteuer. Als er den Vorsteuerabzug geltend macht, lehnen die Beamten ab. Das Badezimmer mit ...
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