Internationales Steuerrecht

Internationales Steuerrecht Im Rahmen des sog. Zinsanpassungsgesetzes (hier wurde vor allem der neue Zinssatz bei der Vollverzinsung gem. § 233a AO auf 1,8 % p. a. herabgesetzt, vgl. Beilage zu 'steuertip' 29/22) hat der Gesetzgeber auch die §§ 138e und 138h AO modifiziert. Dies betrifft die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen. Beachten Sie: Zur Anwendung dieser geänderten Vorschriften äußert sich das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 26.7.2022 (Az. IV A 3 - S 0304/19/10006 :012 st 320622). Konkret wird die Tz. 255 des umfangreichen Schreibens vom 29.3.2021 ( st 140721) der neuen Gesetzeslage angepasst.