E-Mobilität

E-Mobilität Wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau aktuell mitteilt, können Unternehmen den 'Zuschuss 441' voraussichtlich noch bis Dezember beantragen, allerdings unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Die Förderung beträgt bis zu 900 € pro Ladepunkt für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind und dem Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten dienen. Beachten Sie: Ab sofort haben Sie 18 statt 12 Monate Zeit, um Ihre Ladestationen in Betrieb zu nehmen. Die neue Frist gilt auch für bereits zugesagte Zuschüsse. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/.