Ukraine
Ukraine Das BMF hat seinen umfangreichen Fragen-/Antwortenkatalog zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg Geschädigten, auf den wir zuletzt in 'steuertip' 23/22 hingewiesen hatten, überarbeitet und mit Stand vom 5.7.2022 neu veröffentlicht ( st 300822). Wichtig: Die Ausführungen gelten nur als allgemeine Hinweise, sind für die Sachbearbeiter also nicht verbindlich. Die Entscheidung im Einzelfall trifft das zuständige Finanzamt.
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