Säumniszuschläge: Ernsthafte Bedenken wegen der Höhe

Wer seine Steuern nicht bei Fälligkeit entrichtet, muss pro angefangenen Monat einen Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen Steuerbetrags zahlen (§ 240 AO). Damit will der Gesetzgeber zur rechtzeitigen Zahlung veranlassen (50 % des…