Wohngebäude in Hand von Privatpersonen

Wohngebäude in Hand von Privatpersonen Über die erfolgte Digitalisierung und Harmonisierung der Grundbücher auf nationaler Ebene konnte das Bundesamt für Statistik neue Angaben zu den Eigentümertypen der schweizerischen Wohngebäude gewinnen. Für 2020 wurde festgestellt, dass 67,5 % der Wohngebäude im Eigentum von Privatpersonen waren. 11,5 % wurde von juristischen Personen besessen, 14,4 % von Gemeinschaften (einfache Gesellschaften, Erbengemeinschaften, Gütergemeinschaften) besessen. Einfamilienhäuser gehören zu 75,5 % Privatpersonen und zu 18,3 % den Gemeinschaften, Mehrfamilienhäuser dagegen zu 56,6 % zu Privaten und zu 19,8 % zu juristischen Personen. Den höchsten Anteil an Privatpersonenbesitz registrieren ländliche Kantone, während grosse Objekte mit mehr als acht Stockwerken vornehmlich juristischen Personen gehören. Bei den immobilienbesitzenden juristischen Personen sind 40,5 % der Eigentümer Unternehmen, die in der Bau- oder Immobilienwirtschaft tätig sind oder waren, 19 % Banken oder Versicherungen sowie 10,9 % öffentliche Verwaltungen.