Kinderbonus

Kinderbonus In der vergangenen Woche ('steuertip' 27/22) machten wir Sie auf den Fragen-/Antwortenkatalog der Bundesregierung zu der Einmalzahlung in Höhe von 100 € aufmerksam. Ausführlichere Hinweise hierzu können Sie einer achtseitigen Einzelanweisung des BZSt (Az. St II 2 – S 2474-PB/22/00001 st 280422) entnehmen. Dort wird u. a. klargestellt, dass der Kinderbonus dem Pfändungsverbot nach § 76 EStG unterliegt.