Kapitalanlagen
Kapitalanlagen Laut einem aktuell veröffentlichten Urteil des BFH (Az. I R 24/19 st 260922) sind Verluste aus dem fallenden Kurs von Knock-out-Produkten in Form von Unlimited Turbo Bull-Zertifikaten, die zu einem Betriebsvermögen gehören, steuerlich voll abzugsfähig. Sie unterliegen somit nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot für Termingeschäfte i. S. v. § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG. Diese Produkte zeichneten sich durch die Möglichkeit aus, mit relativ geringem Kapitaleinsatz überproportional an der Wertentwicklung des zugrunde liegenden Basiswerts zu partizipieren. Erreichte oder durchbrach der Basiswert jedoch eine bestimmte Kursschwelle, dann verfielen die Zertifikate nahezu wertlos.
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