Gewerbesteuer

Gewerbesteuer Entgelte für Messestandflächen, die ein Unternehmen zu Ausstellungszwecken anmietet, unterliegen nur dann der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, wenn die Flächen bei unterstelltem Eigentum des ausstellenden Unternehmens zu dessen Anlagevermögen gehören würden. Dies entschied der BFH in einem Beschluss mit dem Az. III R 14/21 ( st 261122). Die obersten Steuerrichter bestätigtem damit das Urteil des FG Münster, über das wir in 'steuertip' 37/20 berichtet hatten. Zusatztipp: Mehr über gewerbesteuerliche Kürzungen erfahren Sie in unserer heutigen Beilage.