GmbH-Recht
GmbH-Recht Durch das 'Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften' wurde § 17 Abs. 2a EStG neu eingeführt. In den Sätzen 1 bis 4 werden nun die Anschaffungskosten von Anteilen i. S. v. § 17 EStG definiert. Aktuell hat das BMF hierzu ein erläuterndes Schreiben (Az. IV C 6 – S 2244/20/10001 :001 st 250722) veröffentlicht. Es geht dort um die ertragsteuerliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen, Bürgschaftsregress- und vergleichbaren Forderungen. Zudem enthält es eine wichtige Anwendungsregelung (Veräußerungen i. S. d. § 17 EStG ab dem 1.8.2019 bzw. bis zum 31.7.2019).
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