THG-Quote

THG-Quote Vor drei Wochen ('steuertip' 21/22) informierten wir Sie über eine allgemeine Information des BMF zur Steuerpflicht bzw. -freiheit der Prämienzahlungen, die Halter von E-Fahrzeugen in Zusammenhang mit den sog. Treibhausgasminderungs-Quoten erzielen. Hierzu liegt auch eine verbindliche Anweisung des Landesamts für Steuern Rheinland-Pfalz vor (Az. S 2240/S 2256/S 2257 A St 32 1 st 240722), wonach die Zahlung bei Fahrzeugen des Privatvermögens nicht einkommensteuerpflichtig ist. Zudem finden Sie dort Hinweise zur Umsatzsteuer, sofern das Fahrzeug dem Unternehmen zugeordnet wird.