Abgeltungsteuer

Abgeltungsteuer Banken und Kreditinstitute sind grundsätzlich verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen bestimmte Angaben nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu bescheinigen (§ 45a Abs. 2 EStG). Beachten Sie: Mit Schreiben vom 23.5.2022 (Az. IV C 1 – S 2401/19/10001 :006 st 230722) hat das BMF für nach dem 31.12.2021 zufließende Kapitalerträge ein umfangreiches Schreiben zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge (inkl. drei Muster) veröffentlicht. Diese Verwaltungsanweisung ersetzt die vorhergehende Fassung vom 15.12.2017.