Künstlersozialabgabe

Künstlersozialabgabe Eine einmalige Auftragserteilung mit einem Entgelt in Höhe von 1.750 € innerhalb eines mehrjährigen Erfassungszeitraums erfüllt nicht das Tatbestandsmerkmal „nicht nur gelegentlich“ und löst somit keine Abgabepflicht nach § 24 Abs. 1 Satz 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes aus. Dies entschied das Landessozialgericht Hamburg in einem Urteil mit dem Az. L 1 KR 120/20 ( st 210622). Endgültig entscheiden muss aber noch das Bundessozialgericht. Dort ist die Revision anhängig unter dem Az. B 3 KS 3/21.