Wiedereinsetzung: Finanzamt darf nicht trödeln
Selbst wenn Sie eine wichtige Frist – insbesondere die Monatsfrist bei einem Einspruch – versäumen, ist noch nicht alles verloren. Dann können Sie unter Umständen einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 110 AO stellen. Dies setzt aber voraus, dass die Frist ohne Ihr Verschulden (z. B. bei plötzlicher, schwerer ...
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