Vermietung

Vermietung In einem aktuellen Beschluss (Az. IX B 18/21 st 200722) bestätigt der BFH folgende Grundsätze: Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung von Wohnimmobilien ist typisierend vom Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen. Bei vermieteten Gewerbeimmobilien gilt die Typisierung der Einkünfteerzielungsabsicht nicht. Hier muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Vermieter während der voraussichtlichen Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erzielt.