Nachlassverbindlichkeiten: Gerichtskosten rechtzeitig geltend machen
Im Falle einer Erbschaft kann der Erwerber Kosten, die ihm unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, als Nachlassverbindlichkeiten vom steuerpflichtigen Erwerb abziehen (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Dazu zählen auch Kosten, die dem Erben durch die ...
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