Kinderbetreuungskosten: Musterprozess zur Haushaltszugehörigkeit

Für die Betreuung ihrer Kinder, die nicht älter als 13 Jahre alt sind, können Eltern zwei Drittel der Kosten als Sonderausgaben geltend machen, soweit diese nicht erstattet werden (z. B. vom Arbeitgeber). Maximal sind 4.000 € pro Kind und Jahr…