Anspruch auf rechtliches Gehör
In einem Steuerprozess vor Gericht haben die Verfahrensbeteiligten das Recht auf rechtliches Gehör. Hieraus ergibt sich einem Beschluss des BFH (Az. IX B 10/21 st 200822) zufolge für die Verfahrensbeteiligten der Anspruch, sich vor Erlass einer Entscheidung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern sowie in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten.
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