Vermietungsportale

Vermietungsportale Vermittler von Ferienunterkünften dürfen dazu verpflichtet werden, der Steuerverwaltung bestimmte Angaben über Geschäfte zu übermitteln, die die Beherbergung von Touristen betreffen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 27.4.2022 (Az. C-674/20 st 190722). Im konkreten Fall hatte die regionale Steuerbehörde in Brüssel von Airbnb Auskunft über die Vermieter und deren vermittelte Übernachtungen in neun konkreten Fällen verlangt, da in der Region eine Regionalsteuer auf touristische Übernachtungen erhoben wird, welche auch für Privatwohnungen gilt.