Kindergeld

Kindergeld Eine kindergeldrechtliche Berücksichtigung wegen Berufsausbildung scheidet aus, falls Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des fortbestehenden Ausbildungsverhältnisses wegen einer nicht vorübergehenden Erkrankung unterbleiben. Eine Krankheit ist laut einem aktuellen Urteil des BFH (Az. III R 43/20 st 180622) nicht vorübergehend, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit eine länger als sechs Monate dauernde Beeinträchtigung zu erwarten ist. In Betracht könnte aber eine Berücksichtigung wegen Behinderung (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG) kommen.