Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen — Einspruch einlegen, aber wie?

Für die Verrechnung von Verlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (z. B. Aktien, Termingeschäfte, Forderungsausfälle) sieht das Einkommensteuergesetz in § 20 Abs. 6 einige Beschränkungen vor. Diese gehen zulasten der Anleger, weil hierdurch…