Erbschaftsteuer: Abzug von Nachlassverbindlichkeiten
Welche Aufwendungen ein Erbe vom steuerpflichtigen Erwerb abziehen bzw. nicht abziehen darf, regelt in erster Linie § 10 Abs. 5 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG). Einige Nachlassverbindlichkeiten werden in den Nummern 1 bis 3 explizit (z. B. Bestattung des Erblassers oder angemessenes Grabdenkmal), andere hingegen nur abstrakt ...
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