Handelsvertreter

Handelsvertreter In unserer Beilage zu 'steuertip' 18/21 berichteten wir über einen Prozess vor dem FG Bremen (Az. 1 K 133/20). Strittig ist, ob der durch die Veräußerung des Anteils am Kundenstamm entstehende Veräußerungsgewinn zu den außerordentlichen Einkünften gehört, die tarifermäßigt besteuert werden. Wie uns der Prozessbevollmächtigte, RA Dr. Hanspeter Daragan, mitteilte, wurde die Klage abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt worden, die beim BFH unter dem Az. III B 123/21 geführt wird. Sobald hierüber entschieden ist, werden wir Sie informieren.