Corona
Corona So wie mit einigen anderen Nachbarstatten hatte Deutschland in 2020 auch mit Österreich eine sog. Konsultationsvereinbarung abgeschlossen. Danach sind die Arbeitstage der Grenzgänger, die wegen der Pandemie von zu Hause aus arbeiten müssen, wie normale Arbeitstage in den Betrieben zu behandeln. Wichtig: Laut Schreiben des BMF (Az. IV B 3 – S 1301-AUT/19/10006 :005 st 140922) ist der Anwendungszeitraum letztmalig verlängert worden, und zwar bis zum 30.6.2022. Gleiches gilt für die Vereinbarung mit den Niederlanden (BMF-Schreiben, Az. IV B 3 – S 1301-NDL/20/10004 :001 st 141022)
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