Abgabefristen
Abgabefristen In 'steuertip' 10/22 informierten wir Sie über die zahlreichen Gesetzespakete, die derzeit in Vorbereitung sind, darunter das 'Vierte Corona-Steuerhilfegesetz'. Dies sieht u. a. vor, die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen um weitere drei Monate zu verlängern. Hieran anknüpfend werden auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 verlängert, jedoch in geringerem Umfang (auch für nicht beratene Steuerpflichtige). Im Vorgriff auf die gesetzliche Änderung haben die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern verschiedene Anweisungen getroffen, auf die das BMF in einem aktuell veröffentlichten Schreiben (Az. IV A 3 - S 0261/20/10001 :016 st 140722) hinweist.
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