Unterhaltsleistungen: Arbeitshilfen für Ihre Steuererklärung 2021

Bei der Geltendmachung von Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33a Abs. 1 EStG gelten die altbekannten Regeln. Neu ist lediglich, dass der Höchstbetrag – wie jedes Jahr – an den Grundfreibetrag…