Vermeidung der Zehn-Jahresfrist beim Grundstücksverkauf

Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken sind einkommensteuerpflichtig, sofern der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Zur Fristberechnung kommt der Auslegung der Begriffe…