Betriebsaufgabe

Betriebsaufgabe Die antragsgebundene Steuervergünstigung nach § 34 Abs. 3 EStG (56 % des durchschnittlichen Steuersatzes), die bei Betriebsaufgabe-/veräußerung nur einmal im Leben beansprucht werden kann, ist auch dann verbraucht, falls das Finanzamt die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat. Dies entschied aktuell der BFH in einem Urteil mit dem Az. VIII R 2/19 ( st 030622). Etwas anderes gelte nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nur dann, wenn die rechtsirrige Gewährung der Vergünstigung in dem früheren Bescheid für den Steuerpflichtigen angesichts der geringen Höhe der Vergünstigung und wegen des Fehlens eines Hinweises des Finanzamts nicht erkennbar war.