Auslandstätigkeit
Auslandstätigkeit Selbständige, die vorübergehend in einem anderen EU-Staat, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich arbeiten, müssen seit dem 1.1.2022 die sog. A1-Bescheinigung ausschließlich digital über das Portal sv.net unter https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/ beantragen. Eine Antragstellung mit Papiervordrucken ist nicht mehr möglich. Die A1-Bescheinigung dokumentiert, dass auch während der vorübergehenden Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht Anwendung findet und sich deshalb keine Änderungen bei der Entrichtung von Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen ergeben. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://t1p.de/drv-ausland-A1.
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