Corona
Corona Zur Besteuerung von Grenzpendlern hatte Deutschland 2020 mit Nachbarstaaten sog. Konsultationsvereinbarungen abgeschlossen. Diese sehen u. a. vor, dass die Arbeitstage der Grenzgänger, die wegen der COVID-19-Pandemie von zu Hause aus arbeiten müssen, wie normale Arbeitstage in den Betrieben behandelt werden. Beachten Sie: Im Dezember hat das BMF bekanntgegeben, die Regelungen mit fünf Staaten seien bis zum 31.3.2022 verlängert worden. Die entsprechenden Verwaltungsanweisungen betreffen Belgien ( st 020822) die Niederlande ( st 020922) Österreich ( st 021022) Frankreich ( st 021122) und Luxemburg ( st 021222).
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