Sachbezugswerte

Sachbezugswerte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an seine Mitarbeiter abgibt (z. B. in der eigenen Kantine oder durch Essenmarken), sind mit anteiligen amtlichen Sachbezugswerten zu bewerten. Diese können zudem bei einer Mahlzeitengestellung im Rahmen einer Auswärtstätigkeit zur Anwendung kommen (Preis bis max. 60 €). Mit Schreiben vom 20.12.2021 hat das BMF (Az. IV C 5 – S 2334/19/10010 :003 st 010522) die Werte für Mahlzeiten bekanntgegeben, die ab 2022 gewährt werden. Für ein Mittag-/Abendessen sind es je 3,57 € und für ein Frühstück 1,87 €.