Sozialversicherung

Sozialversicherung Ein Teil der von der Flutkatastrophe im Juli betroffenen Unternehmen wartet immer noch auf die in Aussicht gestellten Hilfsgelder; in vielen Fällen konnten noch nicht einmal die Anträge gestellt werden, da z. B. gutachterliche Stellungnahmen und Schadensaufstellungen nicht vorhanden sind. Aus diesem Grund hat der GKV (Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung) diverse Hilfsmaßnahmen bis zum 31.3.2022 verlängert, z. B. Stundung von Beitragszahlungen und Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen. Einzelheiten können Sie dem Rundschreiben 2021/856 vom 10.12.2021 entnehmen ( st 500621).