Gebäude-AfA: So weisen Sie eine kürzere Nutzungsdauer nach

Bei der jährlichen Abschreibung (AfA) von Gebäuden macht § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG feste Vorgaben. Immobilien sind mit 3 % p. a. abzuschreiben, sofern sie zu einem Betriebsvermögen gehören nicht Wohnzwecken dienen und für sie der Bauantrag…