Vollverzinsung
Vollverzinsung Mit Schreiben vom 17.9.2021 (vgl. 'steuertip' 40/21) erläuterte das BMF, welche Folgen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für unanfechtbare, vorläufige und ausgesetzte Zinsbescheide der Zeiträume ab 1.1.2019 hat. Diese Verwaltungsanweisung ist durch ein aktuell veröffentlichtes Schreiben vom 3.12.2021 (Az. IV A 3 – S 0338/19/10004 :005 st 490621) bereits geändert bzw. ergänzt worden. Konkret geht es um die Punkte Einspruchsfälle und Zinsen nach den §§ 234 bis 237 AO.
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