Digitalisierung im Steuerbereich erhält Rechtsrahmen

Digitalisierung im Steuerbereich erhält Rechtsrahmen Auch in der Schweiz wird die Digitalisierung aller Lebens- und Arbeitsbereiche umfassend forciert, einerseits neue Möglichkeiten schaffend, andererseits in diverser Hinsicht Tribut fordernd. Dieser Entwicklung kann sich auch nicht der Steuersektor entziehen, wobei nunmehr hierfür ein rechtlicher Rahmen gesetzt wird. So haben die eidgenössischen Parlamente im Sommer ein als Mantelerlass ausgearbeitetes Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich verabschiedet. Das zeitlich gestaffelt inkrafttretende Gesetz verpflichtet mitunter die Kantone, spätestens ab 2024 neben den schriftlichen auch elektronische Steuererklärungsverfahren anzubieten. Überdies legitimiert es die Regierung bereits ab dem kommenden Jahr, Unternehmen zum elektronischen Verkehr mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV verpflichten zu können. Schliesslich regelt es einheitliche Datenformate bei der Steuererklärung und ermöglicht Versicherern die Verwendung der AHV-Sozialversicherungsnummer bei der Meldung von Versicherungsleistungen an den Fiskus. Die Assekuranten werden ab 1.9.2022 die AHV-Nummern bei Kunden einfordern und Leistungen ab 2023 der ESTV elektronisch melden.