Sonderausgaben
Sonderausgaben In 'steuertip' 46/21 machten wir die Freiberufler und Gewerbetreibenden unter unseren Lesern darauf aufmerksam, durch Vorauszahlung der Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung für max. drei Jahre lasse sich noch in 2021 eine erhebliche Steuerersparnis erzielen. Gut verdiendende Angestellte, die vom Arbeitgeber monatlich Beitragszuschüsse erhalten, müssen diese Zuschüsse in den Folgejahren als Einkommen versteuern (§ 10 Abs. 4b S. 3 EStG). Dabei werden Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Krankenversicherung im Zuflussjahr in vollem Umfang zu Lasten der Arbeitnehmer berücksichtigt, auch wenn in dem entsprechenden Jahr keine Beiträge zur Basisabsicherung gezahlt wurden.
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