Corona I
Corona I Mit der 'Überbrückungshilfe III Plus' unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmer, Soloselbständigen und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 %. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge zum Förderzeitraum Juli bis Dezember wurde kürzlich bis zum 31.3.2022 verlängert. Die Antragstellung erfolgt weiterhin über prüfende Dritte, z. B. Steuerberater. Beachten Sie: Unter der Voraussetzung, dass alle vorliegenden Informationen und Dokumente zur Verfügung gestellt werden, kann der Auftrag zur weiteren Betreuung des Antrags jetzt aber auch durch andere prüfende Dritte übernommen und bearbeitet werden. Nähere Informationen hierzu und zu vielen anderen Punkten finden Sie in den aktualisierten FAQ (Stand: 26.11.2021) unter www.ueber.
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