Optionsmodell
Optionsmodell Erstmals für das Jahr 2022 haben Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften nach § 1a KStG die Möglichkeit, sich ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen. Voraussetzung ist ein entsprechender Gesellschafterbeschluss und die Antragstellung bis zum 30.11.2021 bei dem Finanzamt, das für die gesonderte und einheitliche Feststellung zuständig ist. Beachten Sie: Wie aus Sicht des BMF die Option zur Körperschaftbesteuerung zu handhaben ist, hat es am 10.11.2021 in einem 23-seitigen Schreiben (Az. IV C 2 – S 2707/21/10001 :004 st 460521) zusammengefasst.
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