Lohnsteuer

Lohnsteuer Als Arbeitgeber sollten Sie Ihren Mitarbeitern den Tipp geben, für 2022 z. B. wegen hoher Fahrtkosten, einen Freibetrag (ggf. für zwei Jahre) zu beantragen. Damit dieser beim ersten Lohnsteuerabzug im Januar 2022 berücksichtigt wird, sollte der Antrag bis zum 30.11.2021 gestellt werden. Falls das Finanzamt bereits einen Freibetrag mit Wirkung für 2021 und 2022 anerkannt hat, brauchen Arbeitnehmer aber nur tätig zu werden, sofern sich die Verhältnisse geändert haben. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2022 mit Anlagen ist abrufbar im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung unter www.formulare-bfinv.de oder unter www.elster.de.