Aktienverluste

Aktienverluste Haben Sie in diesem Jahr Verluste mit dem Verkauf von Aktien erlitten und im Depot bei einer anderen Bank Veräußerungsgewinne? Dann können diese Verluste mit den Gewinnen verrechnet werden und das Finanzamt muss die zu viel von der Bank einbehaltene Abgeltungsteuer erstatten. Wichtig ist jedoch, dass Sie bei der Bank, bei der Sie die Verluste erzielt haben, eine Verlustbescheinigung beantragen. Dieser Antrag muss zwingend bis zum 15.12.2021 gestellt werden.