Optionsmodell

Optionsmodell In 'steuertip' 40/21 machten wir darauf aufmerksam, dass Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften erstmals für das Jahr 2022 die Möglichkeit haben, sich ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen. Beachten Sie: Voraussetzung ist aber, dass ein entsprechender Gesellschafterbeschluss vorliegt und bis zum 30.11.2021 bei dem Finanzamt, das für die gesonderte und einheitliche Feststellung zuständig ist, ein entsprechender Antrag gestellt wird.