Nichtabzugsfähige Schuldzinsen: Die Gewerbesteuer

Betriebliche Schuldzinsen dürfen den Gewinn nicht in voller Höhe mindern, falls der Unternehmer Überentnahmen getätigt hat (§ 4 Abs. 4a EStG). Eine Überentnahme ist der Betrag, um den in einem Wirtschaftsjahr die Entnahmen die Summe des Gewinns…