Garantiezusagen

Garantiezusagen Mit Schreiben vom 11.5.2021 folgte das BMF der Sichtweise des BFH, wonach Garantiezusagen eines Kfz-Händlers keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung darstellen. Diese sind nach § 4 Nr. 10 Buchstabe a UStG umsatzsteuerfrei, unterliegen aber der Versicherungsteuer. Weitere Konsequenz: Der Händler hat aus den Eingangsleistungen, die den Versicherungsschutz (Garantie) betreffen, keinen Vorsteuerabzug mehr. Dies sollte für Garantiezusagen gelten, die nach dem 31.12.2021 abgegeben werden (vgl. 'steuertip' 26/21). Beachten Sie: Gemäß Schreiben des BMF vom 18.10.2021 (Az. III C 3 – S 7163/19/10001 :001 st 430521) ist die Frist zur Umsetzung bis zum 31.12.2022 verlängert worden.