Brexit

Brexit In einem Schreiben vom 10.12.2020 (Az. III C 1 – S 7050/19/10001:002) hatte das BMF zu den Konsequenzen des EU-Austritts des Vereinigten Königreichs Stellung genommen. Die dort in den Randziffern 26 bis 28 getroffenen Regelungen zur Bearbeitung von Amtshilfeersuchen werden im Lichte des Abkommens zwischen der EU und Großbritannien/Nordirland aufgehoben. Stattdessen gelten seit dem 1.1.2021 für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden neue Grundsätze, die das BMF in einem Schreiben vom 21.10.2021 (Az. III C 5 – S 7420/ 20/10019 :001 st 430721) bekanntgegeben hat.