Kontrollmitteilungen
Kontrollmitteilungen Auf der Grundlage der Mitteilungsverordnung vom 7.9.1993 sind Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten verpflichtet, der Finanzverwaltung bestimmte steuererhebliche Tatsachen mitzuteilen, ohne dass es eines vorherigen Ersuchens der Finanzbehörden bedarf. Zur Anwendung dieser Verordnung hatte das BMF mit Datum vom 21.1.2021 ein umfangreiches Schreiben veröffentlicht (vgl. 'steuertip' 04/21). Ergänzt wurde dies durch ein Schreiben vom 29.9.2021 (Az. IV A 3 – S 0229/21/10001 :006 st 420821). Die Mitteilungspflicht betrifft nun auch Zahlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen an die Anbieter von Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Schaubilder
Hier finden Sie unsere exklusiven 'steuertip'-Schaubilder, die Ihnen als Praktiker das Steuer-Leben erleichtern sollen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!