Corona: Verlängerte Förderprogramme

Corona: Verlängerte Förderprogramme Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können seit Kurzem Anträge auf die bis zum Jahresende verlängerte 'Überbrückungshilfe III Plus' für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Die Anträge sind durch prüfende Dritte (z. B. Steuerberater) über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen. Die Antragsfrist wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Unternehmen, die bereits die 'Überbrückungshilfe III Plus' für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben, können die Förderung für die Verlängerungsmonate über einen Änderungsantrag erhalten. Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Juli bis Dezember 2021 stellen. Verlängert für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 wurde auch die 'Neustarthilfe Plus' für Soloselbständige. Sie können wie bisher Direktanträge stellen, und zwar ebenfalls über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Wichtig ist, dass die im Antrag angegebene Kontonummer fehlerfrei eingegeben wird und mit der Kontonummer übereinstimmt, die beim Finanzamt hinterlegt ist. Ansonsten kommt es zu Rückfragen der Bewilligungsstellen und damit zu Verzögerungen bei der Auszahlung. Weitere Informationen zu diesen beiden und anderen Förderprogrammen erhalten Sie unter https://t1p.de/corona-III-plus.