Baudenkmale
Baudenkmale Die Flutkatastrophe vom Juli 2021 hat nicht nur zu erheblichen Schäden an historischer Bausubstanz geführt, sondern auch die ebenfalls betroffenen Denkmalschutzbehörden in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt. Um Baumaßnahmen zur Beseitigung der Flutschäden zu beschleunigen, kann im Rahmen der steuerlichen Förderung gem. §§ 7i, 10f, 10g und 11b EStG auf die vorherige Abstimmung mit der nach Landesrecht zuständigen oder von der Landesregierung bestimmten Stelle verzichtet werden. Einzelheiten regelt ein aktuell veröffentlichtes Schreiben des BMF (Az. IV C 1 – S 2253/ 21/10002 :009 st 420721).
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Schaubilder
Hier finden Sie unsere exklusiven 'steuertip'-Schaubilder, die Ihnen als Praktiker das Steuer-Leben erleichtern sollen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!