Letztwillige Verfügungen nach dem Erbfall: Auslegung oder Ausschlagung?

„Nach mir die Sintflut …“ Das scheint nach wie vor der Wahlspruch vieler Deutscher zu sein, wenn es um die Planung ihrer Vermögensnachfolge, insbesondere die Errichtung letztwilliger Verfügungen (Testament/Erbvertrag) geht. Die Mehrzahl der…