Corona

Corona So wie mit der Schweiz, Luxemburg und den Niederlanden (vgl. 'steuertip' 37 und 39/21) hat Deutschland mit zwei weiteren Staaten die Konsultationsvereinbarungen zur Besteuerung von Grenzpendlern bis zum 31.12.2021 verlängert. Konkret betrifft es Belgien (BMF-Schreiben, Az. IV B 3 – S 1301-BEL/20/10002 :001 st 400721) und Frankreich (BMF-Schreiben, Az. IV B 3 – S 1301-FRA/19/10018 :007 st 400821). Somit besteht bis zum Jahresende die Gewissheit, dass Arbeitstage, die nur aufgrund der Pandemie zu Hause verbracht werden, als in dem Vertragsstaat erbracht gelten, in dem sie regulär ausgeübt worden wären.